Parkplatzunterhaltung

Parkplätze gehören im Regelfall zum öffentlichen Verkehrsraum bzw. sind für Straßenverkehrsteilnehmer mit diesem erreichbar verbunden. Als Grundeigentümer stehen Sie daher auch hierfür vielfach in der Verkehrssicherungspflicht. Aber auch aus optischen Gründen und damit den Wirkungen auf potenzielle Grünflächen oder Gebäude sollten diese beim Grünflächenmanagement nicht einfach vergessen werden. Dies wird besonders wichtig, wenn – wie vielfach per Gesetz verboten – keine einfache chemische Pflanzenbeseitigung erlaubt ist.

Wir bieten Ihnen die Reinigung von Pflasterflächen oder wassergebundenen Flächen auf privaten und öffentlichen Gehwegen, auf Parkplätzen, Terrassen und allen sonstigen befestigten Flächen.

Ob Wildkrautbürsten und Kehrmaschinen für Laub, Staub und Unrat oder der Hochdruckreiniger für den besonderen Fall, wir finden die individuell beste und für Sie kostengünstigste Alternative.

Liemer Lilie GmbH
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