Winterdienst

Die Räumung von Fußwegen und Bürgersteigen wird meist über Gesetze und Verordnungen (Kommunale Satzungen) den Anliegern übertragen. Gewerbetreibende unterliegen als Eigentümer bzw. i.d.R. auch als Objektmieter nicht nur diesen Regelungen, sondern auch - ähnlich den Straßenbaulastträgern - denen zur Sicherungspflicht im öffentlichen Verkehrsraum.

Und: der nächste Winter kommt bestimmt!

Wir bieten Ihnen ein "Rund-um-sorglos-Paket": Streugutversorgung, Wetter Monitoring mit Aktivierung des Einsatzes, Dokumentation und Haftung.

Dazu je nach Wunsch: Abrechnung nach tatsächlichem Einsatz oder als Pauschale.

Liemer Lilie GmbH
Liemer Lilie GmbH